MdB Lenz erreicht zusätzliche Maßnahme zur Verbesserung des Lärmschutzes
Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz hat gemeinsam mit seinem Bundestagskollegen PStS Stephan Mayer eine erste Maßnahme zur Lärmreduzierung an der Neubaustrecke der A 94 erreichen können.
Nach längeren Verhandlungen in Berlin kann zunächst eine der Maßnahmen umgesetzt werden, die in einem Bericht an den Landtag vom Bayerischen Verkehrsministerium vorgestellt wurde: Die nachträgliche Kapselung der Wartungsgänge unter den Übergangskonstruktionen der Großbrücken wird im Rahmen eines Pilotforschungsprojekts umgesetzt.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergab den beiden Abgeordneten kürzlich einen entsprechenden Bescheid. Danach soll die schallmindernde Wirkung einer Kapselung der Wartungsgänge von unten an den beiden als meiststörend kritisierten Bauwerken, der Isentalbrücke sowie der Rimbachtalbrücke, untersucht werden. Einbezogen werden ebenso die Lappachtalbrücke, die Goldachtalbrücke sowie die Brücke über den Grimmelbach.
Der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: "Ich freue mich, dass wir in einem ersten Schritt nach intensiven Gesprächen mit dem Minister und dem Ministerium erfolgreich waren. Die politisch Verantwortlichen aller Ebenen der Region haben sich dafür eingesetzt.
Die Maßnahme bedeutet ein Mehr an Lärmschutz und das ist gut und wichtig. Trotzdem werde ich weitere Verbesserungen fordern.“
„Es braucht weitere Schritte – ich habe beispielsweise bereits die Vorschläge eines automatisierten Verkehrsleitsystems gemacht. Zudem müssen wir die für die nähere Zukunft prognostizierten Verkehrszahlen und auch die Frage der Grenzwerte weiter in das Blickfeld nehmen“, so Lenz abschließend.
Was wird konkret gemacht:
Beim Überfahren der Übergangskonstruktionen zu den Großbrücken entstehen typische Geräusche. Es besteht der Verdacht, dass diese durch die Wirkung der Wartungsgänge unterhalb als Hallraum verstärkt werden könnten. Es wird daher messtechnisch untersucht, ob durch eine schalltechnische Trennung zwischen Fahrbahnübergang und Wartungsraum Lärmreduzierungen erzielt werden können. Dabei gilt es, die Schallenergie durch eine Einkapselung abzubauen und zum anderen den Resonanzraum zu isolieren, so dass eine Schallübertragung weitgehend verhindert wird. Verschiedene Konstruktionsarten der Einkapselung sind denkbar. Abschließend wird eine Wirkungskontrolle erfolgen.
Die Gesamtkosten der nachträglichen Kapselung sämtlicher Übergangskonstruktion von unten mit einer absorbierenden Lärmschutzmatte wurden im Bericht an den Landtag vom 23.02.2021 mit 2,2 Millionen EUR beziffert. Es handle sich um eine freiwillige Maßnahme, die der Bund nun umsetze.