Viel für die Pflege in dieser Wahlperiode erreicht
„Wir kümmern uns um gute Pflege“ – dieses Versprechen hat die CSU-Landesgruppe gehalten. Nachdem die Abgeordneten bereits in dieser Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeleistungen auf den Weg gebracht haben, haben sie am Donnerstag die Neuordnung der Pflegeberufe verabschiedet und diese damit fit gemacht für künftige Herausforderungen.
„Die Reform der Pflegeausbildung ist der Schlussstein in einer Reihe von Pflegegesetzen, mit denen wir die Pflege reformiert haben“, stellte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU) in seiner Rede fest. Und Erich Irlstorfer (CSU) ergänzte: „Wir haben in dieser Wahlperiode für die Pflege in Deutschland – und damit für die Menschen – viel erreicht.“ Wichtig war den Abgeordneten, dass auch bei steigender Anzahl Pflegebedürftiger ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Künftig beginnt in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen einheitlichen Pflegeausbildung. Nach dem zweiten Ausbildungsjahr entscheiden die Pflegeschüler, ob sie im dritten Jahr die allgemeine Ausbildung mit einem bestimmten Schwerpunkt fortsetzen oder sich auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren möchten. Dann setzen sie die Ausbildung separat fort. Die Schulen müssen – soweit die Möglichkeit nicht schulintern besteht – das Angebot durch Kooperation mit anderen Schulen sicherstellen. Die Einzel-Ausbildung zur Krankenpflege gibt es nicht mehr. Sie wird durch die generalistische Pflegeausbildung ersetzt. Fachkräfte mit dieser Ausbildung sollen künftig in allen drei Berufsfeldern einsetzbar sein. Damit ist der Rahmen vorgegeben. Die Inhalte werden durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt, der der nächste Bundestag zustimmen muss. Darauf wies Georg Nüßlein in seiner Rede explizit hin.
Abschluss zum Pflegeassistenten schon nach zwei Jahren
Auszubildende, die bereits nach zwei Jahren ihre Ausbildung beenden, können einen Abschluss zum Pflegeassistenten erwerben. Die Einsatzmöglichkeiten danach sind flexibel. Damit sind die Abgeordneten der Sorge entgegengetreten, dass Schüler mit Hauptschulabschluss mit der neuen Ausbildung überfordert sein könnten. „In meinem Bundesland arbeiten bis zu 40 Prozent Hauptschüler in der Altenpflege“, machte Nüßlein deutlich. Es mache deshalb überhaupt keinen Sinn, die ganze Ausbildung so hoch zu hängen, dass man diese wichtigen Leute, die mit Fachkenntnis, aber auch mit Empathie pflegen, am Schluss verliert. Zudem wird es – wie in der Altenpflege-Ausbildung bislang üblich – kein Schulgeld mehr geben. Die Finanzierung erfolgt über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds. Die Neuregelungen sollen erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2020 gelten.
Überprüfung nach sechs Jahren
Nach sechs Jahren Umsetzung der neuen Ausbildung erfolgt eine Auswertung. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen. Über die Abschaffung oder Beibehaltung entscheidet der Bundestag.