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Kindesmissbrauch jetzt lebenslang im Führungszeugnis

Wir haben uns gegen die SPD durchgesetzt! Af Initiative und Betreiben der CSU im Bundestag hat das Parlament eine deutliche Verschärfung im Umgang mit Kinderschändern beschlossen.

Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs werden künftig ein Leben lang im Führungszeugnis vermerkt! Denn wir sind der Meinung: Wer sich an Kindern vergangen hat und dafür verurteilt worden ist, darf nie mehr im Leben beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu tun haben.

Bisher wurden entsprechende Einträge im Führungszeugnis nach zehn Jahren gelöscht!

Alexander Hoffmann, Mitglied im Rechtsausschuss für die CSU-Landesgruppe: „Die Verhandlungen mit dem SPD-geführten Bundesjustizministerium waren lang und oft zäh. Unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Bei schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern stellen wir nun mit einem lebenslangen Eintrag ins Führungszeugnis sicher, dass ein solcher Täter nie wieder zum Beispiel als Trainer oder Übungsleiter mit Kindern zu tun hat.“

 

Und auch das haben wir verbessert: 

  • Kindesmissbrauch wird künftig als Verbrechen geahndet. Mindeststrafe: ein Jahr.
  • Täter mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr oder einer Jugendstrafe für sexuellen Kindesmissbrauch bekommen für 20 Jahre einen Eintrag ins Führungszeugnis.
  • Der Kauf, Verkauf und Besitz von Kindersexpuppen werden endlich unter Strafe gestellt.
  • Wir stärken Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit: Sie können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornografie jetzt wesentlich besser Telefon und Internet überwachen und Online-Durchsuchungen durchführen.

 

Konkret haben wir nach harten Verhandlungen folgende Verschärfungen durchgesetzt und im Bundestag beschlossen:

  • Wir sorgen dafür, dass Täter, die wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren verurteilt werden, nie wieder beruflichen oder ehrenamtlichen Kontakt mit Kindern haben dürfen. -
    Für Wiederholungstäter, die mit einer Freiheitsstrafe ab drei Jahren verurteilt werden, gilt das Gleiche. Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch stehen künftig lebenslang im Führungszeugnis. Bisher wurden Einträge nach zehn Jahren gelöscht.
  • Täter mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr oder einer Jugendstrafe für sexuellen Kindesmissbrauch bekommen für 20 Jahre einen Eintrag ins Führungszeugnis.